In Haft wegen Nichtabgabe der Vermögensauskunft – und wie man wieder rauskommt

Es klingt hart – und ist es auch: Wer eine Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung) verweigert, kann tatsächlich in Haft genommen werden. Kein Strafverfahren, keine Vorstrafe – aber trotzdem hinter Gittern. Der Grund: Es geht um Zwang, nicht um Strafe.

In Deutschland ist das rechtlich sauber geregelt: Die sogenannte Erzwingungshaft nach § 802g ZPO soll den Schuldner dazu bringen, endlich offenzulegen, welche Vermögenswerte er hat – oder eben nicht mehr hat. Das hilft Gläubigern, ihre Ansprüche einschätzen zu können, und dient letztlich der Transparenz.

Warum man in Haft kommt

Wer trotz mehrfacher Aufforderung nicht zur Abgabe der Vermögensauskunft erscheint, oder die Abgabe verweigert, riskiert, dass der Gerichtsvollzieher einen Haftbefehl beantragt.
Wichtig: Das ist kein Strafbefehl, sondern eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung.
Die maximale Haftdauer beträgt sechs Monate – aber die Haft endet sofort, wenn man die Vermögensauskunft nachholt.

Der Weg nach draußen – ganz konkret

Auch wer schon sitzt, kann jederzeit sagen:

> „Ich bin bereit, die Vermögensauskunft abzugeben.“

Dann muss der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts am Haftort informiert werden. Er nimmt die Auskunft ab, prüft die Angaben – und sobald das erledigt ist, wird man entlassen.

Das geht direkt aus der Haft heraus, meist über die Anstaltsleitung. Ein formloser schriftlicher Antrag genügt. Wichtig ist: Ehrlichkeit. Wer falsche Angaben macht, riskiert echte strafrechtliche Konsequenzen.

Alternative Wege

Manchmal kann auch der Gläubiger selbst den Haftbefehl aufheben lassen – etwa, wenn

eine Zahlung erfolgt,

eine Ratenvereinbarung geschlossen wurde oder

ein Vergleich zustande kommt.


Ein Anruf oder Brief (am besten über Anwalt oder Angehörige) kann hier Wunder wirken. Auch eine Schuldnerberatung ist sinnvoll – sie kennt Wege, Druck aus dem System zu nehmen.

Was die Haft nicht bewirkt

Die Erzwingungshaft tilgt keine Schulden.
Sie ist nur dazu da, jemanden zur Mitwirkung zu bringen. Wer die Zeit einfach „absitzt“, kommt danach zwar raus – aber die Forderung bleibt bestehen, und neue Vollstreckungsmaßnahmen sind jederzeit möglich.

Superchicka News Fazit

Die Lösung ist meist einfacher, als man denkt: Reden, Auskunft geben, offen sein.
Sobald die Vermögensauskunft abgegeben wurde, ist der Weg in die Freiheit wieder offen – und oft beginnt dann auch ein neuer Abschnitt, in dem man mit klaren Zahlen endlich wieder planen kann.

Ein Fachbeitrag von MARCUS WENZEL, MONSCHAU-IMGENBROICH / AACHEN.


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