Ein Einbruchdiebstahl ist schon schlimm genug. Wenn dann auch noch wichtige Finanzunterlagen verschwinden, droht schnell die nächste Sorge:
Was passiert, wenn man seine Vermögensauskunft nicht abgeben kann, weil alle Belege weg sind?
Kann man wirklich im Gefängnis landen – obwohl man gar nichts dafür kann?
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🔹 Was die Vermögensauskunft überhaupt ist
Die sogenannte Vermögensauskunft (früher „Eidesstattliche Versicherung“) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Erklärung über die finanziellen Verhältnisse eines Schuldners.
Wer sie auf Aufforderung des Gerichtsvollziehers nicht abgibt, riskiert eine sogenannte Erzwingungshaft nach § 802g Zivilprozessordnung (ZPO).
Diese Haft ist kein Strafvollzug, sondern ein Druckmittel: Sie soll dazu bewegen, die Auskunft endlich abzugeben.
Doch was, wenn man sie schlicht nicht abgeben kann?
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🔹 Wenn ein Einbruch alles verändert
Wird bei einem Einbruchdiebstahl die komplette Finanzmappe mit Kontoauszügen, Verträgen oder Steuerunterlagen gestohlen, ist das keine Ausrede – sondern ein objektiver Hinderungsgrund.
Niemand kann Daten angeben, die er nicht mehr besitzt.
Entscheidend ist aber:
👉 Man muss das glaubhaft machen!
Das bedeutet konkret:
1. Polizeiliche Anzeige erstatten und die Vorgangsnummer aufbewahren.
2. Den Gerichtsvollzieher sofort informieren – am besten schriftlich.
3. Die Situation kurz schildern und erklären, dass die Unterlagen gestohlen wurden.
4. Anbieten, die Angaben nachzureichen, sobald Ersatzdokumente beschafft sind.
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🔹 Kein Haftgrund bei fehlendem Verschulden
Die Erzwingungshaft darf nur angeordnet werden, wenn man die Auskunft ohne ausreichende Entschuldigung verweigert.
Ein Diebstahl ist aber genau das Gegenteil: eine genügende Entschuldigung.
Mit anderen Worten:
> Wer nachweislich keine Schuld trägt, muss keine Haft befürchten.
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🔹 Praktischer Tipp: Aktiv bleiben
Der schlimmste Fehler wäre, einfach gar nichts zu tun.
Denn dann sieht es aus, als wolle man sich drücken – und das führt oft direkt zur Haftanordnung.
Wer dagegen offen kommuniziert und Belege liefert, zeigt Kooperationsbereitschaft.
Das wird von Gerichtsvollziehern in der Regel wohlwollend berücksichtigt.
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🔹 Fazit
Wenn deine Unterlagen nach einem Einbruch verschwinden, musst du keine Angst vor Haft haben –
sofern du den Vorfall belegst und mitwirkst.
Erzwingungshaft trifft nur diejenigen, die sich absichtlich verweigern, nicht jene, die unverschuldet handlungsunfähig sind.
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