Sattelzugmaschine. Auflieger. 40 Tonnen. HYDRODRIVE. Baustelle. Schüttgut. Und ein Auftrag von einem großen Unternehmen oder Konzern.
Der Einstieg in den gewerblichen Güterkraftverkehr kann auf den ersten Blick ziemlich einfach aussehen:
Sattelzug mieten.
Auflieger dran.
Auftrag annehmen.
Und LOS! 🚛💨
Ganz so einfach funktioniert es allerdings nicht.
Denn wer als selbstständiger Unternehmer oder Subunternehmer Güter für andere Unternehmen gegen Bezahlung transportiert, betreibt grundsätzlich gewerblichen Güterkraftverkehr.
Und dafür gibt es einige Voraussetzungen.
Die interessante Nachricht dabei:
DER SATTELZUG MUSS NICHT EINMAL GEKAUFT WERDEN!
Gerade beim Einstieg kann es wirtschaftlich durchaus sinnvoll sein, zunächst einen passenden Sattelzug zu MIETEN.
Warum direkt 100.000 Euro oder mehr in einen Lkw investieren?
Das ist für mich eine der spannendsten unternehmerischen Fragen bei einem solchen Vorhaben.
Natürlich ist ein eigener Lkw etwas Schönes.
Eigene Beschriftung.
Eigene Ausstattung.
Eigener Fuhrpark.
Das sieht hervorragend aus.
Aber am Ende muss ein Nutzfahrzeug vor allem eines:
GELD VERDIENEN! 👑
Bevor ein Unternehmer eine erhebliche Summe in eine eigene Sattelzugmaschine investiert, kann deshalb ein anderer Weg interessant sein:
ERST MIETEN.
ERST FAHREN.
ERST RECHNEN.
DANN INVESTIEREN.
Denn auf dem Papier kann ein Auftrag hervorragend aussehen.
Entscheidend ist aber, was nach einigen Monaten tatsächlich übrig bleibt.
Ein Mietfahrzeug kann das unternehmerische Risiko reduzieren
Nehmen wir ein einfaches Beispiel.
Ein Unternehmen bekommt die Möglichkeit, dauerhaft als Subunternehmer für einen größeren Auftraggeber zu fahren.
Benötigt wird dafür:
Eine Sattelzugmaschine mit Auflieger.
Vielleicht soll das Fahrzeug regelmäßig Baustellen, Kiesgruben, Deponien oder andere anspruchsvollere Einsatzorte anfahren.
Eine passende HydroDrive-Sattelzugmaschine wäre dafür interessant.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten.
Man kauft sofort ein Fahrzeug.
Oder man sagt:
ICH TESTE DAS GESCHÄFTSMODELL ZUERST!
Ein Mietfahrzeug kann gerade dafür interessant sein.
Der Unternehmer kann praktische Erfahrungen sammeln und anschließend wesentlich besser beurteilen, ob sich die Investition in ein eigenes Fahrzeug tatsächlich lohnt.
Aber VORSICHT: Gemietet bedeutet nicht genehmigungsfrei!
Das ist einer der wichtigsten Punkte überhaupt.
Die entscheidende Frage lautet nicht:
„Wem gehört der Lkw?“
Sondern:
„WER FÜHRT DEN TRANSPORT DURCH?“
Wer selbst als Frachtführer beziehungsweise Transportunternehmer auftritt und fremde Güter gegen Entgelt befördert, kann nicht einfach auf die Genehmigung des Fahrzeugvermieters zurückgreifen.
Das Verkehrsunternehmen selbst muss die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Ein Mietvertrag ersetzt also keine Güterkraftverkehrsgenehmigung.
Die EU-Gemeinschaftslizenz wird zum entscheidenden Thema
Wer gewerblichen Güterkraftverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen betreiben möchte, benötigt grundsätzlich einen entsprechenden Marktzugang.
Besonders interessant ist dabei die sogenannte:
EU-GEMEINSCHAFTSLIZENZ. 🇪🇺🚛
Sie ermöglicht dem Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen gewerblichen Güterkraftverkehr und ist nicht ausschließlich für grenzüberschreitende Fahrten interessant.
Sie kann auch für innerdeutsche Transporte genutzt werden.
Entscheidend ist:
Die Lizenz gehört zum Verkehrsunternehmen – nicht einfach zum gemieteten Lkw.
Für die eingesetzten Fahrzeuge werden entsprechende beglaubigte Kopien benötigt.
Damit ist ein wichtiger Irrtum ausgeräumt:
Man muss keinen eigenen Lkw besitzen, um ein Transportunternehmen aufzubauen.
Was muss ein Verkehrsunternehmen für die Lizenz nachweisen?
Der Gesetzgeber möchte verständlicherweise nicht, dass jeder heute Nachmittag einen 40-Tonner mietet und morgen früh ein Transportunternehmen eröffnet. 😄
Deshalb müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Im Mittelpunkt stehen insbesondere:
ZUVERLÄSSIGKEIT.
FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT.
FACHLICHE EIGNUNG.
Gerade die fachliche Eignung ist für Neueinsteiger ein wichtiger Punkt.
Denn hier taucht schnell ein Begriff auf, den man im normalen Alltag vermutlich eher selten hört:
DER VERKEHRSLEITER.
Was macht ein Verkehrsleiter?
Ein Güterkraftverkehrsunternehmen benötigt eine fachlich geeignete Person, welche die Verkehrstätigkeiten tatsächlich und dauerhaft leitet.
Die entsprechende Fachkunde kann beispielsweise durch eine IHK-Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr nachgewiesen werden.
Wer selbst über die erforderliche Fachkunde verfügt und die Voraussetzungen erfüllt, kann diese Funktion grundsätzlich selbst übernehmen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein entsprechend qualifizierter externer Verkehrsleiter eingesetzt werden.
Aber eines funktioniert nicht:
Einfach irgendeinen Namen auf ein Formular schreiben.
Die Verkehrsleitung muss tatsächlich ausgeübt werden.
Und dann kommen die 9.000 Euro ins Spiel 💶
Eine weitere Voraussetzung ist die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
Bei schweren Kraftfahrzeugen gilt grundsätzlich:
9.000 EURO für das erste Fahrzeug.
Für jedes weitere entsprechende Fahrzeug grundsätzlich:
5.000 EURO zusätzlich.
Wer also mit einem einzigen schweren Fahrzeug startet, muss grundsätzlich die finanzielle Leistungsfähigkeit für dieses erste Fahrzeug nachweisen.
Und auch hier ist wichtig:
EIN MIET-LKW IST KEIN SCHLUPFLOCH!
Nur weil die Sattelzugmaschine gemietet wird, verschwinden die Anforderungen an das Verkehrsunternehmen nicht.
HYDRODRIVE: Besonders interessant abseits perfekter Straßen
Jetzt kommen wir zur Technik.
Warum überhaupt HydroDrive?
Ein klassischer Sattelzug verbringt einen großen Teil seines Lebens auf befestigten Straßen.
Aber bestimmte Transportbereiche sehen anders aus.
BAUSTELLEN.
DEPONIEN.
KIESGRUBEN.
STEIGUNGEN.
SCHLAMM.
SCHOTTER.
UNBEFESTIGTE WEGE.
Und dort kann zusätzliche Traktion Gold wert sein.
HydroDrive-Systeme können vereinfacht gesagt bei Bedarf über einen hydraulischen Antrieb zusätzliche Traktion an der Vorderachse bereitstellen.
Damit verbindet man Vorteile einer klassischen Straßen-Sattelzugmaschine mit zusätzlicher Traktion für schwierigere Einsatzbedingungen.
Gerade im Baustellen- und Schüttgutbereich kann das interessant sein.
Aber HydroDrive braucht keine eigene „HydroDrive-Genehmigung“
Das technische System selbst ändert grundsätzlich nichts an der Güterkraftverkehrslizenz.
Es gibt also nicht plötzlich eine spezielle:
„HYDRODRIVE-LIZENZ“. 😄
Entscheidend sind vielmehr das Verkehrsunternehmen, das Fahrzeug, dessen zulässige Gewichte und Abmessungen sowie die konkrete Transportaufgabe.
Bei normalen Transporten innerhalb der zulässigen Abmessungen und Gewichte gelten die normalen Vorschriften.
Wer dagegen beispielsweise Übergewicht, Überbreite oder Überlänge transportieren möchte, landet schnell in einem ganz anderen Genehmigungsbereich.
CE-Führerschein – und fertig?
Auch hier:
NEIN.
Natürlich benötigt der Fahrer eines schweren Sattelzuges die entsprechende Fahrerlaubnis – regelmäßig also CE.
Im gewerblichen Güterverkehr kommen aber weitere Anforderungen hinzu.
Dazu gehören je nach konkreter Konstellation insbesondere die vorgeschriebene Berufskraftfahrerqualifikation, Fahrerkarte und Fahrtenschreiber sowie die Einhaltung der gesetzlichen Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten.
Ein 40-Tonner ist schließlich kein Firmen-Pkw mit etwas größerem Kofferraum. 😂
Auch die richtige Versicherung gehört dazu
Wer fremde Güter transportiert, übernimmt Verantwortung.
Was passiert, wenn die Ladung beschädigt wird?
Was passiert bei einem Unfall?
Was passiert bei einem Güterschaden?
Was passiert bei einer verspäteten Lieferung?
Deshalb gehört auch die entsprechende Güterschaden-Haftpflichtversicherung zu den wichtigen Themen eines gewerblichen Transportunternehmens.
Gerade Neueinsteiger sollten deshalb nicht ausschließlich fragen:
„Was kostet mich der Lkw pro Monat?“
Die bessere Frage lautet:
„WAS KOSTET MICH DER KOMPLETTE TRANSPORTBETRIEB?“
Denn ein Lkw verursacht weit mehr Kosten als Diesel
Genau hier entscheidet sich, ob aus einer guten Idee ein gutes Geschäft wird.
Zur Kalkulation können beispielsweise gehören:
FAHRZEUGMIETE.
AUFLIEGERMIETE.
DIESEL.
MAUT.
VERSICHERUNGEN.
REIFEN UND VERSCHLEISS.
PERSONALKOSTEN.
VERWALTUNG.
STEUERN.
STANDZEITEN.
LEERKILOMETER.
Und natürlich:
DAS UNTERNEHMERISCHE RISIKO.
Wer nur den vereinbarten Preis pro Tour sieht und davon den Diesel abzieht, kann sich ziemlich schnell reich rechnen.
Auf dem Konto sieht die Sache später möglicherweise etwas anders aus. 😎
Genau deshalb finde ich MIETEN beim Einstieg so interessant
Ein neuer Geschäftsbereich muss nicht sofort mit maximalem Kapitaleinsatz beginnen.
Angenommen, ein Unternehmer bekommt einen attraktiven Auftrag als Subunternehmer.
Dann könnte ein kontrollierter Einstieg so aussehen:
Genehmigungen schaffen.
Auftrag vertraglich sichern.
Sattelzug zunächst mieten.
Fahren.
Kosten dokumentieren.
Ertrag auswerten.
Entscheidung treffen.
Und erst dann stellt sich die große Frage:
EIGENEN SATTELZUG KAUFEN – JA ODER NEIN?
Das ist für mich klassisches unternehmerisches Denken.
Nicht investieren, weil etwas beeindruckend aussieht.
Investieren, weil die Zahlen funktionieren.
Aus EINEM Sattelzug kann schließlich ein Fuhrpark werden 🚛🚛🚛
Natürlich kann genau darin langfristig die Chance liegen.
Vielleicht funktioniert der erste Auftrag hervorragend.
Vielleicht ist das Fahrzeug nahezu vollständig ausgelastet.
Vielleicht kommt ein zweiter Auftraggeber hinzu.
Dann wird aus einem gemieteten Sattelzug irgendwann möglicherweise ein eigener.
Aus einem werden zwei.
Aus zwei werden fünf.
Und plötzlich steht dort ein kompletter Fuhrpark.
Aber dieser Fuhrpark muss nicht am ersten Tag existieren.
JEDES GROSSE GESCHÄFT HAT IRGENDWANN MIT DEM ERSTEN AUFTRAG ANGEFANGEN. 👑
Und manchmal beginnt dieser erste Auftrag eben nicht mit einem frisch gekauften Lkw.
Sondern mit einem Mietvertrag, einer sauberen Kalkulation und der Bereitschaft:
EINFACH ANZUFANGEN. 🚛💪
ERST MIETEN.
DANN FAHREN.
DANN RECHNEN.
UND WENN ES FUNKTIONIERT: WACHSEN!
#workhardorgohome 👑
Hinweis: Die konkreten Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Einsatz, Unternehmen, Fahrzeug und Transport ab. Vor Aufnahme des gewerblichen Güterkraftverkehrs sollten die erforderlichen Genehmigungen und Nachweise mit der zuständigen Genehmigungsbehörde beziehungsweise der IHK geklärt werden.

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