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Erbverzicht beim Notar: Was kostet es eigentlich, wenn man freiwillig auf sein Erbe verzichtet?

Erben? Nein, danke! 💸🚫

Was für viele Menschen völlig unverständlich klingt, kann in bestimmten familiären oder wirtschaftlichen Situationen eine sehr bewusste Entscheidung sein: Bereits zu Lebzeiten der Eltern oder eines anderen künftigen Erblassers kann ein möglicher Erbe vertraglich auf sein zukünftiges Erbrecht verzichten.

Aber einfach einen Zettel unterschreiben mit „Ich will später nichts haben!“ funktioniert natürlich nicht. 😎

Ein Erbverzicht ist in Deutschland ein Vertrag und muss notariell beurkundet werden.

Und spätestens beim Wort „Notar“ stellt sich die nächste Frage:

Was kostet der Spaß eigentlich?

Erbverzicht ist nicht dasselbe wie Erbausschlagung

Zunächst muss man zwei Dinge klar auseinanderhalten.

Eine Erbausschlagung erfolgt erst nach Eintritt des Erbfalls. Jemand wird also grundsätzlich Erbe, möchte die Erbschaft aber nicht annehmen und schlägt sie innerhalb der gesetzlichen Frist aus.

Der Erbverzicht funktioniert anders.

Hier wird bereits zu Lebzeiten des künftigen Erblassers ein Vertrag geschlossen. Der Verzichtende und der Erblasser vereinbaren darin, dass auf das gesetzliche Erbrecht verzichtet wird.

Die rechtliche Grundlage findet sich insbesondere in den §§ 2346 ff. BGB.

Wichtig: Ein solcher Erbverzicht kann nicht einfach einseitig erklärt werden. Es handelt sich um einen Vertrag zwischen dem künftigen Erblasser und dem Verzichtenden.

Ohne Notar läuft beim Erbverzicht nichts

Das Gesetz schreibt für den Erbverzicht die notarielle Beurkundung vor.

Eine selbst geschriebene Erklärung zu Hause reicht deshalb grundsätzlich nicht aus.

Der Notar erstellt beziehungsweise prüft den Vertrag, belehrt die Beteiligten über dessen rechtliche Folgen und beurkundet anschließend die Vereinbarung.

Und dafür entstehen Gebühren.

Was kostet ein Erbverzicht beim Notar?

Hier gibt es keinen pauschalen Einheitspreis nach dem Motto:

„Erbverzicht – einmal 299 Euro bitte!“ 😄

Die Notargebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und dem für das konkrete Geschäft anzusetzenden Geschäftswert.

Das bedeutet:

Je höher der maßgebliche Geschäftswert, desto höher können grundsätzlich auch die Notarkosten ausfallen.

Neben der eigentlichen Beurkundungsgebühr können beispielsweise noch Auslagen, Dokumenten- oder Kommunikationskosten sowie die gesetzliche Umsatzsteuer hinzukommen.

Deshalb sollte man sich bei einem konkreten Fall vom Notariat vorab mitteilen lassen, welcher Geschäftswert voraussichtlich angesetzt wird und mit welchen Gesamtkosten ungefähr zu rechnen ist.

Der entscheidende Punkt: Auf welches Vermögen wird verzichtet?

Gerade bei größeren Vermögen kann diese Frage erheblich sein.

Gehören beispielsweise Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Wertpapiervermögen oder größere Geldbestände zum potentiellen Nachlass, kann der relevante Wert entsprechend hoch sein.

Die Kostenfrage lässt sich deshalb seriös erst beantworten, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse und die konkrete Gestaltung des Verzichts bekannt sind.

Auch macht es einen Unterschied, was genau vereinbart werden soll.

Neben einem vollständigen Erbverzicht kommen beispielsweise Gestaltungen rund um einen Pflichtteilsverzicht in Betracht. Auch Abfindungszahlungen können Bestandteil entsprechender familien- und erbrechtlicher Vereinbarungen sein.

Hier sollte man nicht einfach irgendein Muster aus dem Internet herunterladen und unterschreiben.

Warum verzichtet überhaupt jemand freiwillig auf ein Erbe?

Die Gründe können vollkommen unterschiedlich sein.

Manchmal wurde ein Familienmitglied bereits zu Lebzeiten wirtschaftlich abgefunden. In anderen Fällen soll eine Unternehmensnachfolge eindeutig geregelt werden. Wieder andere Menschen möchten zukünftige erbrechtliche Auseinandersetzungen vermeiden oder haben schlicht kein Interesse daran, später Teil einer Erbengemeinschaft zu werden.

Und natürlich gibt es auch Familien, bei denen die Fronten derart verhärtet sind, dass jemand ganz bewusst sagt:

Ich möchte mit dem späteren Nachlass überhaupt nichts zu tun haben.

Auch das ist eine Entscheidung.

Allerdings sollte sie gut überlegt sein.

Achtung: Ein Erbverzicht kann weitreichende Folgen haben

Ein notarieller Erbverzicht ist keine kleine Formalität.

Er kann das spätere gesetzliche Erbrecht und grundsätzlich auch Pflichtteilsrechte beeinflussen. Je nach Vertragsgestaltung können zudem Auswirkungen auf die Nachkommen des Verzichtenden entstehen.

Genau deshalb gehört eine solche Vereinbarung vernünftig gestaltet und ihre Folgen müssen vor der Unterschrift verstanden werden.

Wer später feststellt, dass der Verzicht wirtschaftlich doch keine besonders brillante Idee gewesen ist, kann ihn nicht einfach nach Belieben wie ein Streaming-Abo kündigen. 😉

Und was passiert mit den Kindern des Verzichtenden?

Das ist einer der besonders wichtigen Punkte.

Wer einen Erbverzicht plant und selbst Kinder hat, sollte ausdrücklich klären lassen, welche Auswirkungen der Vertrag auf seine Abkömmlinge hat.

Denn ein Erbverzicht kann sich nach den gesetzlichen Regelungen grundsätzlich auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden erstrecken, sofern vertraglich nichts anderes bestimmt ist.

Wer beispielsweise erreichen möchte, dass er selbst nichts erhält, seine Kinder später aber sehr wohl erbrechtlich berücksichtigt werden können, muss die Gestaltung deshalb mit dem Notar konkret besprechen.

Ein Satz im Vertrag kann hier enorme wirtschaftliche Bedeutung haben.

Superchicka-Fazit 👑

Ein Erbverzicht kann ein mächtiges Instrument sein, um Vermögens- und Familienverhältnisse bereits zu Lebzeiten eindeutig zu regeln.

Kostenlos ist das Ganze allerdings nicht.

Notarielle Beurkundung = Pflicht.
Geschäftswert = entscheidend für die Gebühren.
Rechtsfolgen = unbedingt vorher verstehen.

Vor allem bei Immobilien, Unternehmen oder größeren Vermögen sollte deshalb nicht allein auf die Notarkosten geschaut werden.

Denn ein paar hundert oder auch deutlich mehr Euro Beurkundungskosten können gegenüber den langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen eines Erbverzichts völlig nebensächlich sein.

Am Ende gilt deshalb:

Erbe ausschlagen? Erbverzicht unterschreiben? Pflichtteil aufgeben?

Klingt ähnlich – ist rechtlich aber keineswegs dasselbe.

Und bevor man möglicherweise auf sehr viel Geld oder Vermögen verzichtet, sollte eines garantiert sein:

Erst verstehen. Dann rechnen. Und erst danach unterschreiben. 👑

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar.


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