Seit der Teillegalisierung von Cannabis herrscht bei vielen Konsumentinnen und Konsumenten Unsicherheit: Besitz ist erlaubt – aber wie sieht es mit dem Versand aus? Darf man Cannabis einfach per Post verschicken?
Die klare Antwort lautet: Nein.
Die Rechtslage in Deutschland
Auch wenn Erwachsene seit April 2024 unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis besitzen und privat anbauen dürfen, bedeutet das keine generelle Freigabe für Handel oder Versand.
Der Versand von THC-haltigem Cannabis per Post, Paketdienst oder Kurier ist weiterhin unzulässig. Das betrifft sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Anbieter.
Der Grundgedanke des Gesetzgebers ist eindeutig:
Die Abgabe soll kontrolliert erfolgen – etwa über zugelassene Anbauvereinigungen (Cannabis-Clubs). Ein unkontrollierter Versandweg würde Alterskontrollen, Mengenbegrenzungen und Nachverfolgbarkeit erheblich erschweren.
Warum ist der Versand weiterhin verboten?
Der Gesetzgeber verfolgt dabei mehrere Ziele:
- Schutz von Minderjährigen
- Verhinderung unkontrollierter Weitergabe
- Eindämmung des Schwarzmarktes
- Sicherstellung regulierter Abgabestrukturen
Ein Paket lässt sich nicht zuverlässig kontrollieren – weder in Bezug auf Alter noch auf Inhaltssicherheit.
Gibt es Ausnahmen?
Medizinisches Cannabis bildet eine besondere Ausnahme.
Patientinnen und Patienten mit ärztlicher Verschreibung können Cannabis über Apotheken beziehen. Apotheken mit entsprechender Versandhandelserlaubnis dürfen verschriebene Arzneimittel – darunter medizinisches Cannabis – unter strengen Auflagen versenden.
Wichtig: Das ist eine medizinisch regulierte Ausnahme und keine allgemeine Versandfreigabe.
CBD-Produkte ohne relevanten THC-Gehalt können hingegen unter bestimmten Voraussetzungen legal verschickt werden – sofern sie den lebensmittel- und arzneimittelrechtlichen Vorgaben entsprechen.
Fazit
Die Teillegalisierung bedeutet nicht, dass Cannabis frei handelbar oder versendbar ist.
THC-haltiges Cannabis darf in Deutschland nicht per Post verschickt werden.
Wer Cannabis legal konsumieren möchte, sollte sich genau an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten – insbesondere an Besitzmengen, Eigenanbaugrenzen und die vorgesehenen Abgabestrukturen.
Rechtliche Grauzonen wirken oft verlockend – können aber schnell strafrechtliche Konsequenzen haben.
Schreibe einen Kommentar