3 % SKONTO BEI ZAHLUNG INNERHALB VON 3 WERKTAGEN? 💶⚡ | Schnell bezahlt heißt NICHT automatisch Skonto!

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Die Rechnung kommt.

Zahlungsziel:

14 TAGE NETTO.

Doch man selbst ist schnell. 😁

Rechnung geprüft.

Alles korrekt.

Online-Banking auf.

Und schon nach drei Werktagen soll das Geld beim Geschäftspartner sein.

Da liegt ein Gedanke ziemlich nahe:

„DANN ZIEHE ICH DOCH EINFACH 3 % SKONTO AB!“ 💶

Schließlich bekommt der Rechnungssteller sein Geld nicht erst nach 14 Tagen, sondern bereits nach drei Werktagen.

Klingt fair.

Klingt logisch.

Hat allerdings einen entscheidenden Haken:

SKONTO ENTSTEHT NICHT AUTOMATISCH DURCH SCHNELLE ZAHLUNG.

14 Tage NETTO bedeutet zunächst: 100 Prozent zahlen

Steht auf einer Rechnung beispielsweise:

„Zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto.“

dann bedeutet das grundsätzlich:

Der vollständige Rechnungsbetrag ist innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen.

Das kleine Wort:

NETTO

ist hier entscheidend.

Es bedeutet in diesem Zusammenhang nicht „ohne Mehrwertsteuer“, sondern:

OHNE ABZUG.

Wer eine Rechnung über 10.000 Euro erhält, schuldet also grundsätzlich:

10.000 EURO.

Nicht 9.700 Euro, nur weil besonders schnell bezahlt wird.

3 % SKONTO müssen vereinbart sein 💶

Damit ein Skontoabzug zulässig ist, braucht es grundsätzlich eine entsprechende Vereinbarung beziehungsweise eine eingeräumte Skontomöglichkeit.

Zum Beispiel:

„3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 3 Werktagen, ansonsten 14 Tage netto.“

Das ist eindeutig.

Dann weiß der Rechnungsempfänger:

Schnelle Zahlung wird belohnt.

Und zwar konkret mit:

3 %.

Bei einer Rechnung von 10.000 Euro bedeutet das:

Rechnungsbetrag: 10.000 Euro
3 % Skonto: 300 Euro
Zahlbetrag: 9.700 Euro

300 Euro gespart.

Nur weil das Geld besonders schnell fließt.

DAS KANN SICH LOHNEN. 😁💶

Aber einfach selbst 3 % abziehen? Lieber nicht!

Problematisch wird es, wenn auf Rechnung, Angebot oder Vertrag überhaupt keine Skontoregelung vereinbart wurde.

Beispiel:

Rechnungsbetrag:

10.000 EURO.

Zahlungsbedingung:

14 Tage netto.

Der Kunde überweist nach drei Tagen:

9.700 EURO.

Und schreibt:

„3 % Skonto abgezogen.“

Dann fehlen dem Rechnungssteller grundsätzlich:

300 EURO.

Denn die schnelle Zahlung allein berechtigt den Kunden normalerweise nicht dazu, den Preis eigenmächtig zu reduzieren.

Aus einer schnellen Zahlung wird nicht automatisch:

EIN SONDERANGEBOT. 😂

Aber 3 Werktage sind doch EXTREM schnell! ⚡

Absolut.

Und genau deshalb kann man natürlich darüber verhandeln.

Wer seinem Lieferanten oder Auftragnehmer anbietet:

„Ich bezahle innerhalb von drei Werktagen, wenn wir dafür 3 % Skonto vereinbaren.“

macht ein konkretes Angebot.

Ob der Geschäftspartner darauf eingeht, ist eine andere Frage.

Für Unternehmen kann schnelle Liquidität durchaus interessant sein.

Denn zwischen:

GELD HEUTE

und

GELD IRGENDWANN

besteht im Geschäftsleben ein erheblicher Unterschied.

Löhne müssen bezahlt werden.

Material muss gekauft werden.

Maschinen kosten Geld.

Kraftstoff kostet Geld.

Subunternehmer wollen bezahlt werden.

Steuern und Abgaben werden fällig.

Liquidität ist deshalb:

WICHTIG.

Warum Unternehmen überhaupt SKONTO anbieten

Skonto ist im Grunde ein Tauschgeschäft.

Der Verkäufer beziehungsweise Auftragnehmer verzichtet auf einen kleinen Teil seines Rechnungsbetrags.

Dafür erhält er sein Geld:

SCHNELLER.

Der Kunde wiederum bekommt für die schnelle Zahlung einen finanziellen Vorteil.

Beide Seiten können davon profitieren.

Der eine erhält Liquidität.

Der andere spart Geld.

Das funktioniert aber nur, wenn die Konditionen:

KLAR VEREINBART

sind.

2 % oder 3 % – was ist sinnvoll?

Häufig begegnet man Skontosätzen von:

2 % ODER 3 %.

Welche Kondition wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Geschäft ab.

Bei kleineren Rechnungen wirken 3 % vielleicht überschaubar.

Bei großen Rechnungsbeträgen sieht die Sache ganz anders aus.

Nehmen wir:

100.000 EURO.

3 % davon sind:

3.000 EURO.

Bei einer Million Euro wären es bereits:

30.000 EURO. 😳

Plötzlich wird aus einem kleinen Prozentsatz richtig viel Geld.

Deshalb sollte gerade bei größeren Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen genau kalkuliert werden.

3 % für drei Werktage – durchaus ein starkes Angebot

Wenn ein Unternehmen ausdrücklich Skonto anbieten möchte, kann eine sehr kurze Zahlungsfrist durchaus mit einem attraktiven Skontosatz kombiniert werden.

Beispielsweise:

„3 % Skonto bei vollständigem Zahlungseingang innerhalb von 3 Werktagen; danach zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto.“

Das ist klar.

Das ist verständlich.

Und beide Seiten wissen:

WAS GILT.

Wichtig ist dabei auch die Formulierung:

„ZAHLUNGSEINGANG“.

Denn zwischen:

„Ich habe am dritten Tag überwiesen.“

und

„Das Geld ist am dritten Tag eingegangen.“

kann ein Unterschied bestehen.

Je klarer Zahlungsbedingungen formuliert sind, desto weniger Diskussion gibt es hinterher.

Angebot, Auftrag UND Rechnung anschauen 👀

Es reicht außerdem nicht immer, ausschließlich die letzte Zeile auf der Rechnung zu betrachten.

Gerade im Geschäftsverkehr können Zahlungsbedingungen bereits vorher vereinbart worden sein.

Zum Beispiel im:

Angebot,

Auftrag,

Werkvertrag,

Kaufvertrag

oder in wirksam einbezogenen Vertragsbedingungen.

Deshalb sollte man bei der Frage:

„DARF ICH SKONTO ABZIEHEN?“

immer zuerst prüfen, was für dieses konkrete Geschäft tatsächlich vereinbart wurde.

Vielleicht steht auf der Rechnung nur:

„14 Tage netto“.

Im zugrunde liegenden Vertrag wurde aber eine konkrete Skontoregelung getroffen.

Dann muss die gesamte Vertragslage betrachtet werden.

BAUBRANCHE: Bei großen Summen besonders interessant 🏗️💶

Gerade auf dem Bau können Skontovereinbarungen schnell erhebliche Beträge erreichen.

Material.

Subunternehmer.

Maschinen.

Baustoffe.

Transport.

Handwerkerleistungen.

Bei größeren Projekten summieren sich Rechnungen schnell.

Nehmen wir beispielsweise eine Rechnung über:

250.000 EURO.

3 % Skonto entsprechen:

7.500 EURO.

Das ist kein Kleingeld mehr.

Deshalb gilt:

Nicht einfach automatisch abziehen.

Sondern vorher:

VEREINBAREN.

Und anschließend die vereinbarte Frist exakt einhalten.

SKONTO ist keine Belohnung, die man sich selbst gibt 😂

Vielleicht kann man es genau so zusammenfassen.

Schnell bezahlen ist natürlich hervorragend.

Der Geschäftspartner freut sich vermutlich ebenfalls über einen schnellen Zahlungseingang.

Aber:

MAN KANN SICH DEN RABATT NICHT EINFACH SELBST GENEHMIGEN.

😂💶

Wenn 10.000 Euro geschuldet sind und keine Skontoregelung besteht, bleiben grundsätzlich 10.000 Euro geschuldet.

Wer eigenmächtig nur 9.700 Euro überweist, riskiert, dass die restlichen 300 Euro weiterhin verlangt werden.

Und dann hat man zwar:

SCHNELL BEZAHLT …

aber eben:

NICHT VOLLSTÄNDIG. 😁

Deshalb: Zahlungsbedingungen VORHER sauber festlegen

Für Unternehmer ist eine klare Zahlungsregelung Gold wert.

Beispielsweise:

3 % Skonto innerhalb von 3 Werktagen.

2 % Skonto innerhalb von 7 Tagen.

14 Tage netto ohne Abzug.

Oder eben ausschließlich:

14 Tage netto.

Was wirtschaftlich sinnvoll ist, muss jedes Unternehmen selbst kalkulieren.

Entscheidend ist:

KLARHEIT.

Denn nichts ist unnötiger als eine Diskussion über 2 oder 3 %, nachdem eine Rechnung bereits bezahlt wurde.

SCHNELL ZAHLEN kann sich trotzdem lohnen 👑

Und natürlich bleibt schnelle Zahlung auch ohne Skonto etwas Positives.

Rechnungen sind erledigt.

Verbindlichkeiten verschwinden.

Geschäftspartner erhalten ihr Geld.

Und gute Zahlungsmoral kann im Geschäftsverkehr ebenfalls einen Wert haben.

Wer allerdings einen finanziellen Vorteil für besonders schnelle Zahlung möchte, sollte ihn vorher:

VEREINBAREN.

Dann wird aus:

14 Tage netto

beispielsweise:

3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 3 Werktagen – danach 14 Tage netto.

Und plötzlich lohnt sich Geschwindigkeit tatsächlich in:

EURO & CENT. 💶⚡

Die einfache Regel lautet deshalb:

SCHNELL BEZAHLT ≠ AUTOMATISCH SKONTO.

Aber:

SCHNELL BEZAHLT + SKONTO VEREINBART = GELD GESPART. 😁👑

So einfach kann Business manchmal sein.

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