15 Jahre klingen eindeutig.
Sind sie aber nur auf den ersten Blick.
Wer eine Verurteilung im Bundeszentralregister (BZR) stehen hat, stellt sich oft die Frage:
Beginnt die Tilgungsfrist mit der Tat? Mit der Rechtskraft? Oder mit dem ersten Urteil?
Die Antwort ist juristisch klar – aber vielen nicht bekannt.
Weder Tatzeitpunkt noch Rechtskraft
Zwei verbreitete Irrtümer:
❌ Die Frist beginnt mit dem Tatzeitpunkt.
❌ Die Frist beginnt mit der Rechtskraft des Urteils.
Beides stimmt nicht.
Die Tilgungsfrist beginnt mit dem Tag des ersten tatrichterlichen Urteils.
Was bedeutet „erstes tatrichterliches Urteil“?
Gemeint ist das erste Urteil, das in der Sache selbst entscheidet – also die erste inhaltliche Verurteilung durch ein Gericht.
Das ist in der Regel:
- das Urteil des Amtsgerichts (erste Instanz)
Aber: Es kommt darauf an, was im Berufungsverfahren passiert.
Wenn Berufung eingelegt wurde
Hier gibt es zwei typische Konstellationen:
1️⃣ Das Berufungsgericht bestätigt das Urteil
Wenn das Landgericht das Urteil im Wesentlichen bestätigt,
bleibt das ursprüngliche Urteil der maßgebliche Startpunkt.
➡️ Die Frist beginnt mit dem Urteil der ersten Instanz.
2️⃣ Das Berufungsgericht hebt das Urteil auf und entscheidet neu
Wenn das erste Urteil vollständig aufgehoben wird und das Berufungsgericht eine eigene neue Sachentscheidung trifft,
➡️ dann beginnt die Frist mit dem neuen Urteil.
Denn in diesem Fall wird die ursprüngliche Entscheidung ersetzt.
Warum ist das so geregelt?
Das Bundeszentralregister speichert rechtskräftige Verurteilungen –
nicht Verfahrensstationen.
Maßgeblich ist daher das Urteil, das letztlich die tragende Grundlage der Verurteilung bildet.
Die Rechtskraft selbst ist für den Fristbeginn nicht entscheidend.
Kurz zusammengefasst
- Tatzeitpunkt: irrelevant
- Rechtskraft: irrelevant
- Maßgeblich: erstes tatrichterliches Urteil
- Wird dieses ersetzt, zählt das neue Urteil
Die 15 Jahre beginnen also genau dort, wo das Gericht erstmals verbindlich über Schuld und Strafe entschieden hat – oder wo diese Entscheidung im Berufungsverfahren neu getroffen wurde.

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