Neulich stand ich wieder vor einer typischen Alltagssituation, die viele Unternehmer mit eigenem Fuhrpark kennen:
Ein LKW war in der Werkstatt, die Reparatur abgeschlossen – und das Fahrzeug musste zurück auf den Betriebshof.
Also los, Schlüssel in die Hand, Motor an, auf „OUT“ gestellt – und ab dafür.
Ohne Fahrerkarte.
Das Ganze dauerte vielleicht 30 Minuten. Eine reine Werkstattabholfahrt, keine Transporttätigkeit, kein Kunde, kein Auftrag.
Und trotzdem stellt sich danach die Frage: War das so korrekt?
Der entscheidende Punkt: OUT heißt wirklich OUT
Wer den Tachographen auf OUT-Modus stellt, bewegt sich außerhalb des Geltungsbereichs der Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006.
Das ist kein Trick, sondern eine klare rechtliche Regelung:
Wenn ein LKW nicht im Rahmen einer gewerblichen Transporttätigkeit unterwegs ist – etwa bei einer Fahrt zur oder von der Werkstatt – darf genau das so gemacht werden.
Wichtig ist, dass:
keine Güter oder Anhänger befördert werden,
die Fahrt ausschließlich betrieblichem Zweck dient,
und der Zweck dokumentiert wird.
Dann ist der OUT-Modus vollkommen legitim – auch ohne Fahrerkarte.
Dokumentation schützt
Ich halte es immer so: Nach solchen Fahrten mache ich mir eine kurze Notiz – ob handschriftlich oder digital.
Ein Satz reicht oft schon:
> „Werkstattabholung – Fahrt auf OUT ohne Fahrerkarte, keine Transporttätigkeit, ca. 30 Minuten“
Diese kleine Zeile kann im Falle einer Kontrolle Gold wert sein.
Sie zeigt, dass man die Regel kennt, sie richtig angewendet hat – und verantwortungsvoll mit seinen Aufzeichnungspflichten umgeht.
Praxisnah denken, korrekt handeln
Gerade Unternehmer, die wie ich regelmäßig mit Fahrzeugen aus dem eigenen Bestand zu tun haben, sollten den OUT-Modus nicht als Grauzone, sondern als klare betriebliche Funktion verstehen.
Er ist da, um solche Fahrten korrekt abzubilden – nicht mehr, nicht weniger.
Man spart sich unnötige Diskussionen, wenn man einfach transparent dokumentiert, was Sache war.
Denn wer klar arbeitet, hat auch nichts zu verstecken.
Fazit:
Eine halbe Stunde Werkstattfahrt auf OUT ohne Fahrerkarte ist völlig in Ordnung – sofern der Zweck klar ist und keine gewerbliche Nutzung vorlag.
Was zählt, ist die saubere Dokumentation und das Bewusstsein für Verantwortung im täglichen Betrieb.
Werkstattfahrt im OUT-Modus – was wirklich zählt
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