Frankfurt. Die Anklage zum Haupfverfahren gegen mehrere Beteiligte der S&K Unternehmensgruppe aus Frankfurt und die Gründer Stephan Schäfer sowie Jonas Köller ist teilweise zugelassen worden durch das LG Frankfurt.
Ende September 2015 soll nun das Strafverfahren wegen gewerbs- und bandenmäßigem Betrug und Untreue vor dem Landgericht in Frankfurt verhandelt werden.
Es stehen zunächst rund 17 Verhandlungstage im Raum.
Stolze 3150 Seiten Anklageschrift hat die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt hier nach Jahren endlich mal hervorgebracht und es soll doch tatsächlich ein Schaden in Höhe von rund 240 Millionen Euro entstanden sein.
Alle Entwicklungen zum S&K Verfahren hier im Superchicka News-Ticker.
Schreibe einen Kommentar