Ich finde es ja wirklich spannend, mit welchen Fällen sich unsere Richter beschäftigen müssen. Hat doch erst kürzlich ein Mann vor dem Amtsgericht in Mönchengladbach geklagt. Er wollte Schadensersatz, weil er für seinen Urlaub ein Zimmer mit einem Doppelbett gebucht hatte. Im Zimmer standen jedoch nur zwei Einzelbetten.
Weil er aufgrund der Einzelbetten in seinem Urlaub auf Sex gänzlich verzichten musste, forderte der Mann Schadensersatz in Höhe von 20% des geleisteten Reisepreises. Die Begründung: zu einem harmonischen Beischlaferlebnis sei es aufgrund der beiden Einzelbetten nicht gekommen.
Die Richter schmetterten die Forderung ab. Der Kläger konnte nicht glaubwürdig darlegen, warum Sex nur in einem Ehe-Doppelbett möglich sein sollte.
Mein Urteil wäre gewesen: die Rossantilope und der Rückenakt aus der Kamasutra-Lehre – spart Platz und sichert die Lust
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