Kim Schmitz: Megaupload-Gründer mit Mega-Problemen ?

Sieht fast so aus, als könnte man sich für Geld doch nicht alles kaufen. Obwohl es zunächst so ausgesehen hat, als könnte das Internet-Schwergewicht Kim Schmitz mit seiner Betrüger-Masche durchkommen, wird nun die Luft erheblich dünner. Auf der Flucht vor der Justiz in Deutschland und den USA hat der mehrfache Millionär mal eben 10 Millionen aus der Portokasse locker gemacht und diese in  Staatsanleihen investiert. Auf diese Weise hat er sich wohl das Aufenthaltsrecht in Neuseeland erworben, obwohl das rein gesetzlich nicht möglich ist, wenn Vorstrafen oder Verurteilungen vorliegen.

Dass das bei Kim Schmitz der Fall ist wird wohl keiner bestreiten. Die USA hat längst Auslieferung von Schmitz beantragt. Bei einer Verurteilung drohen ihm etwa 20 Jahre Haft, weil er mit seinen illegalen Downloads den Rechteinhabern von Musiktiteln und Filmen einen Schaden von etwa 500 Millionen US-Dollar zugefügt hat. Sieht also doch so aus, als würde sich Betrug nicht rentieren. Obwohl – Kim ist heute 38 – dann wäre er mit 58 wieder frei – das Geld reicht ihm dann sicher noch für einen angenehmen Lebensabend. …und wenn er im Knast ein paar Kummer-Kilos verliert, dann hat er auch gute Chancen, das Zeitliche nicht wegen Überfettung frühzeitig segnen zu müssen.


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Kommentare

5 Antworten zu „Kim Schmitz: Megaupload-Gründer mit Mega-Problemen ?“

  1. Avatar von Norbert
    Norbert

    Amüsanter Laienjournalismus, es stecken aber erhebliche Sachmängel, Falschmeldungen und eine Vorverurteilung in dem Beitrag:
    1)
    Schmitz befand sich nicht auf der Flucht vor deutschen Behörden. Er wurde rechtskräftig Verurteilt! Ein Ausreiseverbot wurde gegen ihn nie verhängt, er ist legal nach HongKong gezogen. Das er sich auf der Flucht vor den amerikanischen Behörden befand, als er nach Neuseeland einreiste, ist auch aus der Luft gegriffen. Die Ermittlungen gegen ihn liefen erst an, als Schmitz schon längst dort war.
    2)
    Kim Schmitz hat die neuseeländische Staatsbürgeschaft beantragt, welche ihm verwehrt blieb. Er hat aufgrund seiner Vorstrafen nur ein Aufenthaltsrecht, und das ist in Verbindung mit seinen Investitionen nicht anrüchig und rein gesetzlich sehr wohl möglich. (Viele Länder bieten die Staatsbürgerschaft oder eine Aufenthaltsgenehmigung gegen Investition an, z.B. auch die Schweiz).
    3)
    Die Höhe des Schadens ist nicht gleich die Höhe des Gewinns des Schädigenden. Der Artikel impliziert dieses allerdings. Die Berichterstattung geht überwiegend davon aus, dass Schmitz einen Gewinn von „nur“ rund 178 Mio Dollar hatte. Auch ne Stange Geld.
    4)
    Durch die Verurteilung eines Diebes wird seine Beute nicht legalisiert. D.h. er muß sie trotz Strafe wieder rausrücken. Im Fall Kimble könnte in einer zivilrechtlichen Auseinansersetzung der zu leistende Schadenersatz sogar die „erbeutete“ Summe erheblich übersteigen. Und da das Vermögen von Schmitz bereits beschlagnahmt ist kann man davon ausgehen, dass er als mittelloser Mann, und nicht wie impliziert millionenschwer, das Gefängnis verlassen würde, sollte er verurteilt werden.
    5)
    Was war die „Betrüger-Masche“ von Kim Schmitz? Hier vorverurteilen Sie und hebeln jegliche rechtstaatliche Unschuldsvermutung aus (die es in Deutschland, Neuseeland, den USA und auch in Spanien gibt). Es gibt Anschuligungen, keine Frage, aber Sie werfen journalistische Grundprinzipien über Bord und machen aus einem mutmaßlichen Betrüger einen echten. Und nicht nur vor dem Urteil, sondern sogar vor der Verhandlung. (Diesen journalistischen Kunstgriff kenne ich nur aus totalitären Systemen)

    All diese Untiefen hätte man mit einer fundierten Recherche herausfinden und umschiffen können. All das stand schon längst in der renomierten Presse.
    In gewisser Weise haben Sie mit diesem Beitrag die Bild überholt. Und das muß man auch erstmal schaffen. Bravo!

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