Viele Arbeitnehmer sind überrascht, wenn bei einer Lohnpfändung durch das Finanzamt plötzlich auch Überstundenvergütungen betroffen sind. Die gute Nachricht: Überstunden sind nicht automatisch vollständig pfändbar. Die weniger gute: Sie sind auch nicht vollständig geschützt. Wie so oft liegt die Wahrheit dazwischen.
In diesem Artikel erkläre ich verständlich, was das Finanzamt pfänden darf, welcher Teil deiner Überstunden geschützt ist und worauf du in der Praxis unbedingt achten solltest.
Grundsätzliches zur Lohnpfändung
Bei einer Lohnpfändung – egal ob durch das Finanzamt oder andere Gläubiger – gelten die Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850 ff. ZPO.
Das bedeutet:
Gepfändet werden darf nur der Teil des Einkommens, der über der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze liegt.
Die Höhe dieser Freigrenze hängt u. a. von Unterhaltspflichten ab.
Zählen Überstunden zum pfändbaren Einkommen?
Ja – Überstundenvergütungen zählen grundsätzlich zum Arbeitseinkommen. Sie werden dem normalen Nettolohn hinzugerechnet und gemeinsam betrachtet.
Aber: Nicht die gesamte Überstundenvergütung ist pfändbar.
Können Überstunden vom Finanzamt gepfändet werden?
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