Diese Frage taucht immer wieder auf – besonders dann, wenn ein Schreiben vom Finanzamt ins Haus flattert oder bereits von Lohnpfändung die Rede ist. Die Sorge ist verständlich: Bleibt am Ende überhaupt noch Geld zum Leben?
Die kurze Antwort lautet: Nein – das Finanzamt darf nicht den gesamten Lohn pfänden. Die lange, aber wichtige Antwort liest du hier.
Grundregel: Das Existenzminimum ist geschützt
Auch das Finanzamt ist bei einer Lohnpfändung an gesetzliche Grenzen gebunden. Maßgeblich ist dabei die Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO.
Das bedeutet:
Ein gesetzlich festgelegter Mindestbetrag bleibt immer unpfändbar
Dieser Betrag soll sicherstellen, dass Miete, Lebensmittel und laufende Kosten weiterhin bezahlt werden können
Für Alleinstehende ohne Unterhaltspflichten liegt diese Grenze aktuell bei rund 1.400 € netto pro Monat. Wer Unterhalt zahlt (z. B. für Kinder), hat eine entsprechend höhere Freigrenze.
Warum entsteht trotzdem der Eindruck einer „Vollpfändung“?
In der Praxis berichten Betroffene häufig, dass „fast nichts mehr übrig bleibt“. Das hat mehrere Gründe:
Hohes Nettoeinkommen → der pfändbare Anteil steigt deutlich
Keine Unterhaltspflichten → niedrigere Schutzgrenze
Mehrere gleichzeitige Pfändungen
Wichtig ist jedoch: 👉 100 % des laufenden Arbeitslohns dürfen nicht gepfändet werden.
Kann das Finanzamt den gesamten Lohn pfänden?
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