Hitlers verbotenes Buch “ Mein Kampf “ in Neuauflage

Laut Urheberrecht ist es gestattet, ein Werk ganau dann wieder aufzulegen, wenn der Autor 70 Jahr tot ist. Nachdem sich Adolf Hitler 1945 das Leben genommen hat, ist somit eine Neuauflage seines Werkes “ Mein Kampf “ ab Januar 2016 in unseren Landen wieder möglich.

Alleine das Verbot der Schrift macht sie schon mehr als interessant. Es ist davon auszugehen, dass das Buch lange vor seiner Wiederauflage die Bestsellerlisten stürmen würde. Kaum ein Verlag möchte sich dieses Geschäft entgehen lassen. Das Interesse ist am ehesten damit zu begründen, dass das Werk zwar jedem ein Begriff ist, kaum jemand es jedoch kennt.

Bayern wird jedoch auch in Zukunft nicht vom Verbot der Schrift abrücken. Gemäßt § 86 des Strafgesetzbuches ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen untersagt. Kluge Voraussicht oder konservative Einstellung ? Wir werden es sehen.


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