Keine Reise ohne Sex-Spielzeug ?

Lustig, womit sich unsere deutschen Gerichte so alles beschäftigen müssen. Heute Nachmittag zum Beispiel muss das Münchner Verwaltungsgericht eine Entscheidung darüber treffen, ob das Angebot eines Sex-Shops als „Reisebedarf“ einzustufen ist. Wenn ja, dann darf der Besitzer seinen Erotik-Laden in der Nähe des Hauptbahnhofs zukünftig auch am Sonntag öffnen. …und genau das möchte er erreichen.

Da bin ich ja mal gespannt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber bei der Erarbeitung der Sonderregelung für den Verkauf von Reisebedarfsartikeln wie Zeitschriften, Tonträgern und Büchern an Gummi-Pimmel und erotische Literatur gedacht hat. Aber man kann ja nie wissen…

Der Besitzer hat jetzt vorsichtshalber einmal die bayerische Landeshauptstadt verklagt, weil sie ihm diese Sonderöffnungszeit verwehrt.

Also meine Lieben: zukünftig keine Reise mehr ohne zuvor noch schnell ein wenig Sex-Spielzeug im Erotik-Laden einzukaufen. Nur bitte Vorsicht mit den Vibratoren aus Metall – die können vor allem im Handgepäck bei anschließenden Flugreisen zu peinlichen Situationen führen…


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