Erst hat Lehrer Frank C. seine damals 14-jährige Schülerin zum Sex verführt. Als er straffrei ausging, setzte er noch einen oben drauf: der Vater seines Opfers sei schuld daran, dass sein DJ-Vertrag bei einem Volksfest geplatzt sei, weil er ihn beim Veranstalter als Straftäter bezeichnet habe. Deshalb hat er ihn jetzt verklagt – auf Schadensersatz und Unterlassung.
Ganz so einfach scheint die Sachlage nicht zu sein. Zwar ist Frank C. freigesprochen worden, weil er damals nur als Aushilfslehrer an der Hauptschule gearbeitet und er die Schülerin deshalb nicht in einer dauerhaften Obhut hatte. Dennoch hat ein Lehrer gegenüber seinen Schülern ein Verpflichtung, egal ob Vertretungsstunde oder nicht. Der Lustmolch hat also keine Chance, seine eingeklagten Persönlichkeitsrechte durchzusetzen.
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