Du liebst Deine Schwester? Dann ab ins Gefängnis

Damit ist natürlich nicht die Liebe gemeint, mit der ein Bruder eine Schwester liebt. Die Rede ist von „Inzucht“, die nach deutschem Gesetz verboten ist. Der „Beischlaf unter Verwandten“ wird sogar mit Gefängnisstrafe geahndet. Das musste auch Patrick S. am eigenen Leib verspüren. Wegen seiner Liebe zu seiner Schwester saß er drei Jahre im Gefängnis.

Patrick S. klagte sogar. Er ist der Überzeugung, dass der Inzest-Paragraph 173, Absatz 2 einen Verstoß gegen das Grundrecht auf den Schutz des Familienlebens darstellt. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist er 2008 gescheitert. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein Urteil verkündet: Inzest bleibt verboten.

Für Patrick völlig unverständlich. Er hat zusammen mit seiner acht Jahre jüngeren Schwester vier Kinder, von denen zwei behindert sind.

Also ich muss ehrlich sagen, dass ich Liebe unter Geschwistern weniger verwerflich finde als Sex mit dem Partner der besten Freundin. Da kann es zwar nicht zu genetischen Mutationen kommen, aber moralisch ist das tausend Mal schrecklicher, als den eigenen Bruder zu lieben. Vor allem dann, wenn man ihn erst im Erwachsenenalter kennen gelernt hat, so wie es bei Patrick und seiner Schwester der Fall war.

Was ich jedoch ganz schrecklich finde ist, Kinder in die Welt zu setzen. Die können behindert sein – das kann ich doch keinem neuen Lebewesen antun. Das ist rücksichtslos und selbstsüchtig.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert