Es ist generell nicht das erste Mal, dass Oliver Kahn wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen Ärger mit Gesetz und Ordnungshütern bekommt. Allerdings könnte ihm dieses Mal der Entzug der Fahrerlaubnis gleich mit drei Monaten besonders hart treffen. Bei einer Geschwindigkeit, die mehr als doppelt so hoch war wie die Erlaubte – kein Wunder. Nachdem er beim ersten Prozess für unschuldig erklärt worden war, soll das Ganze nun erneut aufgerollt werden.
Kahn ist ja generell kein unbeschriebenes Blatt, wenn es um sinnlosere Rasereien geht. In diesem speziellen Fall allerdings sprechen wir von den Vorkommnissen im Jahre 2009, als er sich auf der Autobahn in einer 80er-Zone mit satten 163 km/h blitzen ließ.
Beim ersten Prozess glaubte man seiner hanebüchenen Theorie, dass ein Lichtreflex das Radargerät ausgelöst hatte und er selbst niemals zu schnell gefahren sei. Jetzt soll der Fall erneut vor dem Amtsgericht in Traunstein verhandelt werden.
Naja, auch wenn es zur Verurteilung kommen sollte: Olli kennt das ja, sich einen Chauffeur suchen zu müssen. 2003 hatte er es sogar geschafft, sich an einem Tag drei Mal blitzen und sich dann auch noch wegen Drängeln und Nötigung erwischen zu lassen. Höchste Zeit, dass er den Lappen mal für ein paar Wochen abgibt.
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