Leichenwagen

ARCHIV – Ein Leichenwagen steht in Drage (Kreis Nordfriesland) vor dem Gel‰nde eines abgebrannten Bauernhauses (Foto vom 01.04.2008, Illustration). Ein Leichenwagen als Firmenwagen ist unzumutbar. Das hat das Kˆlner Landesarbeitsgericht in einem verˆffentlichten Urteil klargestellt – und dem Mitarbeiter eines Bestattungsunternehmens damit Recht gegeben. ´In Anbetracht des Stellenwerts eines solchen Fahrzeugsª kˆnne dem Mitarbeiter und seiner Familie nicht zugemutet werden, auch privat und in der Freizeit mit einem Leichenwagen herumzufahren. Foto: Carsten Rehder dpa/lno +++(c) dpa – Bildfunk+++


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