ARCHIV – Ein Leichenwagen steht in Drage (Kreis Nordfriesland) vor dem Gelâ°nde eines abgebrannten Bauernhauses (Foto vom 01.04.2008, Illustration). Ein Leichenwagen als Firmenwagen ist unzumutbar. Das hat das KËlner Landesarbeitsgericht in einem verËffentlichten Urteil klargestellt – und dem Mitarbeiter eines Bestattungsunternehmens damit Recht gegeben. ´In Anbetracht des Stellenwerts eines solchen Fahrzeugsª kËnne dem Mitarbeiter und seiner Familie nicht zugemutet werden, auch privat und in der Freizeit mit einem Leichenwagen herumzufahren. Foto: Carsten Rehder dpa/lno +++(c) dpa – Bildfunk+++
Leichenwagen
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