Kann Thomas S. seine blutigen Hände in Unschuld waschen ?

Die Anklage ist grausam: vor einem Jahr soll Thomas S. seine beiden Nichten (Chiara 8 und Sharon 11 Jahre alt) mit einem Seil, einem Messer und einer Hantelstange ermordet haben. Anschließen ist er einkaufen gegangen. Die Kassiererin aus dem Supermarkt erinnert sich genau an den Tag. Im Prozess sagt sie aus, dass seine Hände noch blutig waren, als er mit einem 20 Euro-Schein Joghurt und Gummibärchen bezahlte.

Auch seine Kollegen wissen nichts Gutes über den 51-jährigen zu berichten. Er sei ein Einzelgänger gewesen. Also einer, den man als „komischen Kauz“ bezeichnen würde. Außerdem hatte er bei seinen Kollegen den Beinamen „ Stinker “, weil man ihn anscheinend meilenweit gegen den Wind riechen konnte. Gut, das alleine beweist noch nicht, dass er ein Mörder ist. Aber irgendwie passt die Beschreibung schon zu einem Psychopathen, findet ihr nicht ? Er selbst bestreitet die Tat übrigens immer noch. Allerdings konnten ihm die Gutachter eine Blutspur zuordnen, die ihn schwer belastet. Dann bleibt nur noch zu hoffen, dass er seine gerechte Strafe bekommt.


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