Praxisgebühr

ARCHIV – Eine Arzthelferin der Praxis eines Orthopäden in Gelsenkirchen nimmt am 09.12.2003 einen 10-Euro-Schein entgegen (Illustration). Ob die seit 2004 erhobene Praxisgebühr gegen das Grundgesetz verstößt, will am Donnerstag (25.06.2009) das Bundessozialgericht in Kassel prüfen. Die Kasseler Richter müssen entscheiden, ob die Pflichtabgabe von zehn Euro beim ersten Arztbesuch im Quartal gegen mehrere Bestimmungen des Grundgesetzes verstößt. Foto: Frank Rumpenhorst dpa (zu dpa 4443 vom 24.06.2009) +++(c) dpa – Bildfunk+++


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