Telefonieren am Steuer steigert die Phantasie

Telefonieren am Steuer während der Fahrt oder bei Stopp mit laufendem Motor ohne Benutzung einer Freisprechanlage ist ein Delikt, das mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet wird – sofern man sich erwischen lässt. …und wenn man sich erwischen hat lassen, dann besteht ja immer noch die Möglichkeit, sich schnell eine gute Ausrede einfallen zu lassen.

Die Geschichten werden wirklich immer besser. Beim Auto Club Europa gibt es mittlerweile eine ganze Sammlung der besten Aussagen. Ich persönlich finde die Ausrede am besten: „ Ich habe gar nicht telefoniert, ich habe mir das Handy als Wärme-Akku auf die Wange gelegt, weil ich Zahnschmerzen habe !“ Grenzgenial, das wäre mir so schnell gar nicht eingefallen. Geholfen haben die Einsprüche bislang noch nicht. Das Gericht kennt in dieser Angelegenheit anscheinend kein Pardon.


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